ZitatOriginal von Keks
Moins!
Nach den Schilderungen hört sich das aber so an als wenn das Auto auf Privatgrund steht? Da kann dann die Polizei herzlich wenig machen, man darf schliesslich auf seinem Grundstück (oder einem Privatgrundstück allgemein) ein Auto stehen haben auch wenns nicht Verkehrssicher ist.
Wenn das Gelände nicht eingezäunt und VERSCHLOSSEN ist gilt es als öffentlicher Verkehrsraum!