Schicksal/Verbleib eines Autos

  • Wenn ich den Brief habe könnte ich ja mal über den letzten Halter den weiteren Verbleib abfragen, und über VW ggf. ob der wagen in den letzten Jahren dort zur Reperatur war. (Ende der Selbstbeantwortung :D :D :smash:)


    Was ist wenn ich da nicht weiter komme?

  • Ich meine das man dies gegen eine kleine Gebühr beim Straßenverkehrsamt erfragen kann. Ich habe da aber nur was mit halben Ohr mitgehört damals auf meiner Zulassungsstelle.


    Ein Mitbürger wollte erfragen ob das Auto als geklaut gemeldet wurde, ihm kam ein Angebot merkwürdig vor und hatte die Fahrgestellnummer.


    Bei VW kann man wohl ebenfalls solch einen Status erfragen. Explizit ging es da um einen gebraucht Wagen. So lange dieser in der VW Werkstatt war, konnten die das nachvollziehen. Also ob das Auto gewartet wurde, was dran war oder Unfall usw.

  • Moin zusammen,


    Eine private Halterabfrage geht nicht. Es sei dennn der Kumpel bei der Polizei oder der Zulassungsbehörde möchte seinen Job riskieren.


    Aber google doch mal. Da kommen inetressante Sachen hoch.


    Zum Beispiel


    oder hier


    So handhabt Köln das


    Ich hoffe das hilft erst einmal weiter.


    Gruß
    Werner

    Grüße aus Hannover
    Werner


    Die deutsche Rechtschreibung ist Freeware, dass heißt, Du darfst sie kostenlos benutzen.
    Sie ist allerdings nicht Open Source, dass wiederum heißt, Du darfst sie weder verändern, noch in veränderter Form veröffentlichen.



  • Also,
    wenn ich Ralf richtig verstanden habe, hat er einen KFZ Brief, aber nicht das Auto dazu.
    Über den Verbleib wird da nur der letzte Besitzer Auskunft geben können.
    Bei einer illegalen Entsorgung wird kaum jemand die FG Nr. irgendwo festhalten.
    Und jetzt um den Brief zu bewahren ne andere Karosse umpolen, das könnte auch Probleme geben falls die originale Karosse mal irgendwann wieder auftaucht und ein neuer Brief beantragt wird.
    Grüße
    Dirk

  • Hi,
    Also ich hab da mal mit einem bekannten Polizisten drüber gesprochen!
    Er Sagte das sich jeder beim STVA erkundigen kann ob das Fahrzeug dieser Nummer als gestohlen gemeldet ist oder generell ob es sauber ist......
    Ob die einem dann auch noch mehr sagen dürfen/ können weiß ich nicht....


    mfg Bernd

  • Zitat

    Original von Polo1berndOb die einem dann auch noch mehr sagen dürfen/ können weiß ich nicht...


    Einfache Antwort: Mehr als die Auskunft, ob der Wagen als gestohlen gemeldet wurde oder nicht, darf nicht gegeben werden. Das deutsche Datenschutzrecht ist da - aus gutem Grund - ziemlich kleinlich. Aus gleichem Grund darf der Freundliche übrigens auch keine Informationen zur Servicehistorie aus den bekannten VW-Systemen mitgeben/ausdrucken...


    VG


    Fahrvergnüger