Straßenräumung

  • Hallo Leute,


    habe heute ein Infoblatt der Gemeinde bekommen und nicht schlecht gestaunt:


    Da steht tatsächlich geschrieben:
    "Bitte beachten Sie, dass bei Schnee und Eisglätte die Bürgersteige morgens und bei Bedarf zu räumen sind. Als Anlieger einer Gemeindestraße gilt dies auch für die Straße selbst (bis zur Straßenmitte). blablabla"


    Für mich klingt das so, daß ich nicht nur den Bürgersteig, sondern auch die Straße räumen soll.
    Vor einigen Jahren hat die Gemeinde die Straße teeren lassen und uns die Rechnung geschickt..
    Aber Parkverbotsschilder aufstellen darf ich nicht.. :rolleyes: :rolleyes: :rolleyes:

  • Das klingt nicht nur so, das ist auch so gemeint...


    Das geht teilweise sogar soweit, dass wenn auf der gegenüberliegenden Straßenseite keine Häuser/Wohnungen sind, man die komplette Straße zu räumen/streuen hat.


    Ich würde in solchen Fällen aus Eigensicherungsgründen einfach die komplette Straße sperren und dann gemütlich die Schippe schwingen bzw. streuen... :D

  • Bei uns darf der Schnee nicht auf oder an der Straße gelagert werden.
    Das bedeutet der muss auf das Grundstück. Hat man auf dem Grundstück keinen Platz muss der Nachbar die Lagerung auf seinem Grundstück dulden.
    Hast du keinen Platz darfste den Dreck in Nachbars Garten schaufeln. :D

  • Hi !


    Bei mir besteht der Fußweg aus ungeschliffenen Granit - Würfeln .


    Ganz toll beim Schnee - räumen !


    Dazu kommt noch das der Weg total uneben ist weil alles bei parkenden Autos über den Fußweg fährt :furious:

  • Zitat

    Ich würde in solchen Fällen aus Eigensicherungsgründen einfach die komplette Straße sperren und dann gemütlich die Schippe schwingen bzw. streuen... großes Grinsen


    oje, da bricht dann das Chaos aus, denn hier geht der ganze Berufsverkehr durch.


    Hab echt Lust Wegzoll und Parkgebühren zu kassieren, aber das darf man sicher nicht,.
    Aber Straßenbaukosten haben die kassiert.
    Verdrehte Welt, und was macht die Gemeinde?
    Die stellt Schilder auf, daß bei Schnee und Eis nicht gestreut wird...

  • Zitat

    Original von kritzel
    oje, da bricht dann das Chaos aus, denn hier geht der ganze Berufsverkehr durch.


    Ja, eben. Vielleicht merkt die Gemeinde dann mal, wie bescheuert (und teilweise ungerecht verteilt) ihre Regelung ist und schickt zukünftig einfach mal den Räumdienst vorbei. ;)

  • Zitat

    Ja, eben. Vielleicht merkt die Gemeinde dann mal, wie bescheuert (und teilweise ungerecht verteilt) ihre Regelung ist und schickt zukünftig einfach mal den Räumdienst vorbei. Augenzwinkern



    Hey, da fällt mir ein, daß ich ja noch eine Baustellenblinkleuchte habe und zwei Hütchen liegen auch noch rum.



    Aber die Straße ist doch "Gemeindeeigentum", oder?
    Weil im letzten Satz steht da
    ".... Die Gemeindearbeiter räumen nur Flächen im Gemeindeeigentum."

  • also bei uns ist es auch so bis Straßenmitte ab 6 besteht Räumpflicht. auf meine frage wie ich Räumen soll wenn ich auf Arbeit bin und es schneit dauerhaft kam keine Antwort. Mein Plan ist immer viel Split aus nen Stadt
    Streukasten holen und kräfitig streuen.

  • Zitat

    Original von kritzel
    Aber die Straße ist doch "Gemeindeeigentum", oder?
    Weil im letzten Satz steht da
    ".... Die Gemeindearbeiter räumen nur Flächen im Gemeindeeigentum."


    Am besten die entsprechende Straßenreinigungssatzung der betreffenden Gemeinde/Stadt zu Rate ziehen.


    Dort ist meist ausführlich erklärt und aufgelistet, wer (Anlieger/Gemeinde) für welche Straßen zuständig ist und auf welcher Grundlage das ganze basiert.


    Hier mal für Trier:
    http://www.trier.de/icc/intern…111-1111-111111111111.pdf

  • Zitat

    also bei uns ist es auch so bis Straßenmitte ab 6 besteht Räumpflicht. auf meine frage wie ich Räumen soll wenn ich auf Arbeit bin und es schneit dauerhaft kam keine Antwort.


    Die Antwort dazu habe ich mal in einer Zeitschrift gelesen, allerdings ging es da um die Räumung des Bürgersteiges:


    Man muß allen Ernstes einen Straßenräumer einstellen.
    Alternativ kannst du auch eine Haftpflichtversicherung abschließen, falls jemand hinfällt und sich ein Arm bricht, die zahlen das soweit ich weiß, aber die Lösung kann das eigentlich nicht sein.


    Zitat

    Mein Plan ist immer viel Split aus nen Stadt Streukasten holen und kräfitig streuen.


    Bei uns hat ich sowas bisher noch nicht gesehen.
    das sind diese komischen grauen Kästen mit gelben Deckel, oder?
    Darf man da einfach was rausnehmen?


    Also mal zusammenfassen:


    Man muß die Straßenteerarbeiten aus eigener Tasche zahlen
    man muß die Straße kehren
    man muß sie von Schnee und Eis befreien


    Aber ein Parkautomat Parkverbotschilder aufstellen darf man nicht!


    8o
    Wozu zahlt man eigentlich Steuern?
    Ah ja ich weiß es, für diese bescheuerten, verkehrsbehindernden Maßnahmen auf der Straße und die faulen Frühpensionäre müssen ja auch bezahlt werden.


    Ok nehmt es mir nicht übel, das kotzt mich jetzt einfach gewaltig an, vorallem die Gemeine platziert bei kronischer Unlust in so einem Fall einfach ein "Bei Schnee und Eis wird nicht gestreut"-Schild hin.