Hallo Leute,
habe heute ein Infoblatt der Gemeinde bekommen und nicht schlecht gestaunt:
Da steht tatsächlich geschrieben:
"Bitte beachten Sie, dass bei Schnee und Eisglätte die Bürgersteige morgens und bei Bedarf zu räumen sind. Als Anlieger einer Gemeindestraße gilt dies auch für die Straße selbst (bis zur Straßenmitte). blablabla"
Für mich klingt das so, daß ich nicht nur den Bürgersteig, sondern auch die Straße räumen soll.
Vor einigen Jahren hat die Gemeinde die Straße teeren lassen und uns die Rechnung geschickt..
Aber Parkverbotsschilder aufstellen darf ich nicht..