Rückrufaktion . ganz wichtig!!!

  • Hehe, na wenigstens waren die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen dieses Autohauses damals noch in der Lage,

    ein nahezu fehlerfreies Schreiben aufzusetzen, sieht man mal von dem "Firschluftgebläse" ab. Meinen Respekt

    dafür, das schafft in diesem Gewerbe heute kaum noch jemand. :smash:

    Das mit dem Datenschutz ist dann heute auch eine andere Sache. :D
    Sehr erfrischender Beitrag!

  • Interessanter Brief.

    Würde mich mal interessieren, was dahinter steckt. Hab noch 2 Autos aus dem Jahr und hier im Forum kurven auch noch viele rum...

    ... oder welche eingelagerten Teile man gleich entsorgen kann bzw. woran man gut und schlecht unterscheiden kann...

  • audi50gl:

    Überhitzung des Frischluftgebläses - das deutet für mich darauf hin dass die dafür vorgesehene Temp-Sicherung fehlerhaft ist (oder damals noch nicht montiert wurde?). Insofern musst du keine Teile entsorgen. Es dürte reichen die Temperatursicherung zu ersetzen. Ich habe mal gelesen dass diese hier im Audi 80 verbaut wird. Sollte so verkehrt auch nicht für den Polo sein.

  • JensK; Klingt logisch.

    Vom Golf1 kenne ich das Problem, dass der Gebläsemotor mit der Zeit schwergängig wird und durch die höhere Stromaufnahme der Lüfterschalter schmilzt und das Gebläse sich dann nicht mehr abschalten lässt.

    Der Vorwiderstand des Golf darf an der Oberfläche bis 300°C heiß werden, vom ähnlich aufgebauten des Polo kenne ich keine Werte. In dem Bereich hätte ich eher die Ursache vermutet.

  • Hallo zusammen,

    bzgl. dieser Rückrufaktionen frag ich mich, was passiert eigentlich, wenn der Wagen wie in diesem Beispiel von 1983, auf dem Weg zur Werkstatt genau aus dem Rückrufgrund beschädigt wird oder andere Personen in Mitleidenschaft gezogen werden? Wäre die Fahrt zur Werkstatt dann ein grob fahrlässiges Verhalten von mir und nicht versichert? Sollte man bei Rückrufaktionen den Händler nicht besser dazu auffordern, dass er das Fahrzeug abholt und selber zur Werkstatt bringt?


    Was meint ihr?


    LG

    Ralf

  • Naja, ist doch nur ein Problem das auftreten könnte. Das die Karre auf der Fahrt in die Werkstatt in Flammen aufgeht, ist doch eher unwahrscheinlich.

    Du darfst doch auch ohne TÜV zum TÜV fahren. Ich glaube nicht, dass das für die Versicherung ein Problem darstellt.