SCHÜZE MIT MATERIAL GUTACHTEN

  • Hi!
    Wie auch im Ebaytext steht bekommst Du das Materialgutachten dazu. Dieses sagt aus, dass verwendetes Material bedenkenlos für den Straßenverkehr zugelassen ist und ausreichend splitterfrei bricht (bei Unfall).
    Es bedeutet aber auch das der Anbau eingetragen werden muss. Eine §21 Abnahme macht laut meines Wissens nur der TÜV selber.
    Greetz :P

  • §21 Ist Dekrasache, nennt man auch Einzelabnahme. Gibt eigentlich mit dem Materialgutachten keine Probleme beim Prüfer. Kostet halt nur ne Ecke. Ist halt wie bei jeder Einzelabnahme. Aber wer was besonderes will, der muss halt auch löhnen. Oder : Wer schön sein will , muß leiden!!!

    • Offizieller Beitrag

    Servus,
    da muss man streng nach alten und neuen Bundesländern unterscheiden. Im Westen liegt die Zuständigkeit beim TÜV, im Osten bei der DEKRA.


    Best,
    StefanT

    Ciao,
    Stefan


    Zitat

    Original von Mail Man G40
    Das passiert offenbar, wenn Schizophrenie auf Alzheimer trifft. Wenn der eine sich nicht mehr erinnern kann, was der andere mal geschrieben hat... :idee:

  • Zitat

    Original von StefanT
    Servus,
    da muss man streng nach alten und neuen Bundesländern unterscheiden. Im Westen liegt die Zuständigkeit beim TÜV, im Osten bei der DEKRA.


    Best,
    StefanT


    Richtig !


    Greetz


    XBM

  • ja gut, nun habe ich ein Material gutachten, aber
    dies dokumentiert mir doch nicht, dass die Bremsenkühlung durch Luftzufuhr nicht verschlechter, also seiren-gleich bleibt.
    was ist mit den Auftriebswerten und der Befestigungsgarantie bei Topspeed?


    Das sind Parameter, die mir spontan in den Kopf kommen.
    Ich habe hier igendwo ein Gutachten für Schürzen (Vorne, Seite, Hinten), mal schauen, wie dies formuliert ist.