Wieviel Spiegel sind Pflicht?

  • Guten Tach,
    Frage steht ja quasi schon im Thema.


    Meine Info ist das folgende 3 Varianten genehmigt sind:


    1. linke Aussenspiegel und Innenspiegel ohne rechten Aussenspiegel
    2. linke und rechte Aussenspiegel ohne Innenspiegel
    3. linke und rechte Aussenspiegel und Innenspiegel


    Kann das jemand Bestätigen? Gilt das so allgemein für alle PKW oder ist es evtl auch noch vom Baujahr abhängig?


    Ta Ta Alex.


    PS: Bitte nur fachkundige Aussagen.. Vermutungen hatten wir zu diesem Thema gestern schon genug in unsere Kaffeerunde ;)


    "Aerodynamik? Das ist doch was für Leute die keine Motoren bauen können!"

    Zitat: Enzo Ferrari

  • § 56 Rückspiegel und andere Spiegel.


    (1) Kraftfahrzeuge müssen Spiegel haben, die so beschaffen und angebracht sind, dass der Fahrzeugführer nach rückwärts und seitwärts - auch beim Mitführen von Anhängern - alle für ihn wesentlichen Verkehrsvorgänge beobachten kann.


    (2) Es sind erforderlich


    1. bei allen Kraftfahrzeugen außer bei den in Nummer 3 bis 6 aufgeführten
    ein Außenspiegel an der linken Seite und ein Innenspiegel,


    2. bei Kraftfahrzeugen, bei denen das Sichtfeld des Innenspiegels eingeschränkt ist,
    zusätzlich ein Außenspiegel an der rechten Seite,


    3. bei Kraftfahrzeugen, bei denen die Fahrbahn nach rückwärts durch einen Innenspiegel nicht beobachtet werden kann,
    zwei Außenspiegel - jeweils einer an jeder Seite -,


    4. bei land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h
    mindestens ein Außenspiegel an der linken Seite,


    5. bei Kraftfahrzeugen nach § 30a Abs. 3 Rückspiegel, die einschließlich ihres Anbaus den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen müssen.


    (3) Zusätzlich sind erforderlich:


    1. ein großwinkliger Rückspiegel an der rechten Seite
    bei Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t - ausgenommen Arbeitsmaschinen, Stapler und land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen -,


    2. ein Anfahrspiegel an der rechten Seite bei Linkslenkung oder an der linken Seite bei Rechtslenkung
    bei Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t - ausgenommen Arbeitsmaschinen und land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 12,0 t und Kraftomnibusse. Dieser Spiegel einschließlich seiner Halterung muss mindestens 2 m über der Fahrbahn angebracht sein. Ist dieses Maß wegen der Bauart des Fahrzeugaufbaus nicht einzuhalten, darf dieser Spiegel nicht angebracht sein.


    (4) Rückspiegel sind nicht erforderlich an


    1. einachsigen Zugmaschinen,


    2. einachsigen Arbeitsmaschinen,


    3. offenen Elektrokarren mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h,


    4. mehrspurigen Karftfahrzeugen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und mit offenem Führerplatz, der auch beim Mitführen von Anhängern, selbst wenn diese beladen sind, nach rückwärts Sicht bietet.


    (5) Die Anbringungstellen und die Einstellungen sowie die Sichtfelder der Spiegel bei den in Absatz 2 Nr. 1 bis 3 und in Absatz 3 genannten Kraftfahrzeugen müssen den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.


    _________________________________________________________


    Jede Menge Text... aber daraus geht hervor dass man nicht beide Aussenspiegel cleanen kann... mist.


    Ta Ta Alex.


    "Aerodynamik? Das ist doch was für Leute die keine Motoren bauen können!"

    Zitat: Enzo Ferrari

    3 Mal editiert, zuletzt von Holzhuhn ()

  • das mit dem innenspiegel ist im t4 auch... grund beim t4 : es gibt keine heckscheibe ohne den halter für den spiegel... ;) zumindest laut aussage von einem mitarbeiter eines vertriebszentrums von vw ;)