Moin,
es geht um diesen Auzug des DMSB Handbuches:
Art. 7.1 Gemischaufbereitung
Der Ansaugkrümmer muss vom Fahrzeug-Grundmodell
sein und darf mechanisch spanabhebend (z. B. durch
Schleifen, Drehen, Feilen, Fräsen, Senken und Bohren)
nachbearbeitet werden.
Die Art der Gemischaufbereitung (Vergaser oder Einspritzung)
muss beibehalten werden.
Für Fahrzeuge, welche serienmäßig eine Vergaser-Gemischaufbereitung
aufweisen, gelten die unter Punkt a),
für solche mit Einspritzung die unter Punkt b) aufgeführten
Bedingungen.
Folgende Freiheiten gelten in Abhängigkeit der Gemischaufbereitungsart:
a) Vergaser:
Die Vergaser sind freigestellt, jedoch muss die Anzahl
der Vergaser und der Drosselklappen der des Fahrzeug-
Grundmodells entsprechen. Adapter zwischen
dem Ansaugkrümmer und Vergaser sind zulässig.
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Versteh ich das richtig, dass das Knobloch 2B2 Registervergaserkit dann schon mal raus fällt? Ist ja eine andere Ansaugbrücke und der Vergaser hat zwei Drosselklappen!
Ansaugbrücke wäre jetzt ja nicht das Problem, wird halt die originale bearbeitet und ein Adapter gebaut. Mit den zwei Stufen und somit zwei Drosselklappen im Vergaser hat sich das Thema aber wohl eh erledigt oder seh ich das falsch?!