Gelbe Scheinwerfer (Frankreich Edition)

  • Hallo zusammen..
    vielleicht weiss hier jemand ob es in Frankreich oder sonstwo mal gelbe Frontscheinwerfer für den Polo1 oder Audi50 gegeben hat??
    Mfg polo1star

    "WO DIE SONNE DER KULTUR TIEF STEHT WERFEN SELBST ZWERGE GROSSE SCHATTEN"

  • Hi,


    jau, gab/gibt (?) es.
    Bosch war Erstausrüster.
    Die gelben gab es für die BeNeLux-Staaten und Frankreich.
    Da einer meiner Audi 50 auch nen Re-Import aus Fr ist, hab ich vor Monaten mal etwas recherchiert.
    Hätte auch gern welche für meinen Franzosen, aber ob man die hier fahren darf?!?!
    Gelbe H4-Birnen kriegt man ja.


    hier auch mal nen interessanter link:


    http://audi50.1fr1.net/annonce…igle-ar-polo-gls-t362.htm


    Vielleicht wissen die user mehr, tu mich aber schwer mit französischer Sprache.


    Außerdem kannste mal bei Bosch auf die website schauen, da kriegste alle historischen Ersatzteillisten und Ausrüsterlisten.


    Gruß


    Frank

  • Diese Gelbglas-Lampen gibts wohl noch bei VW. Im Teilekatalog findet man die jedenfalls bei älteren Audi-Modellen.


    Irgendwo hab ich im Teilekatalog auch schon gesehen, dass da gelbe Dinger drübergestülpt wurden.


    Ich hab mir mal vor nem Jahr für die Nebelscheinwerfer gelbe Lampen bei Ebay gekauft. Da das H1 Lampen sind, gabs nix originales. Angeblich 100 Watt Funzeln.


    Ich muss ganz ehrlich sagen: Mit den gelben Dingern funktionieren die Nebelscheinwerfer das erste mal auch wirklich so, dass man mehr sieht. :rolleyes:


    Glühlampe Gelbglas A12V45 / 40 W: N 017 705 4
    Halogen-Glühlampe Gelbglas YD12V60 / 55W H4: N 017 764 3



  • Das gelbe Abblendlicht wurde 1936 während des 2.Weltkriegs zur Unterscheidung von Freund und Feind in Frankreich eingeführt. Gelb = Franzose, Weiss = Erschießen da Feind. So in etwa wurde es erklärt als die Franzosen die Abschaffung verkündeten. Seit 1993 ist auch in Frankreich weißes Licht erlaubt und die Hersteller haben auch umgehend darauf umgestellt. So wird es wohl seit 10 Jahren praktisch keine Neuzulassungen mehr mit gelben Licht geben, obwohl diese noch bis Ende 2001 möglich waren. Seit dem sind auch in Frankreich keine Neuzulassungen mehr mit gelbem Licht zulässig. Bei Nebelscheinwerfern wurde auch später noch hauptsächlich gelb verwendet. Da es damals kaum Nebelscheinwerfer gab, war dies ein Vorteil bei Nebel (in Österreich war es zwar nicht so üblich aber erlaubt).
    Gelbes Abblendlicht/Scheinwerfer hat neben dem Nachteil der geringeren Lichtstärke aber auch Vorteile. Es blendet den Gegenverkehr nicht so stark und die Augen des Fahrers werden geschont.
    Auch Tiere erstarren nicht so im Scheinwerferlicht und bleiben auf der Piste stehen. Sicher sind damit Wildunfälle nicht gänzlich vermeidbar aber das Risiko sinkt. Für Deutschland wurde vor ein paar Jahren auch mal die Einführung von gelbem Licht diskutiert - eben aus den o.g. Gründen. Dieses hätte aber auch eine Änderung der StVZO erfordert, denn §50(1) StVZO besagt, das zur Beleuchtung der Fahrbahn nur weißes Licht verwendet werden darf.


    E-Prüfzeichen und Rechtslage


    E-Prüfzeichen geben unter anderem das Land an, in dem die Prüfung für den Glühlampentyp erfolgt ist. Es ist allerdings keinerlei Aussage zum Land in dem die Produktion stattfindet und erst recht keine Aussage dazu, in welchem Land diese Glühlampen zulässig sind.
    Hier am Beispiel einer gelbglas H4-Glühlampe:


    37R E1 00814 PE 15


    Diese Glühlampe ist zwar nach ECE in Deutschland (E1) Bauartgenehmigt worden und trägt das E-Prüfzeichen, aber darf trotzdem nicht an Fahrzeugen mit deutscher Zulassung verbaut werden, da die StVZO wie schon oben erwähnt weißes Licht zur Fahrbahnbeleuchtung fordert.
    Diese Glühlampe darf also nur in Fahrzeugen mit französischer Zulassung verbaut werden.


    Auszüge aus der StVZO:
    §49a Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze
    (1) An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein. Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel. Die lichttechnischen Einrichtungen müssen vorschriftsmäßig und fest angebracht sowie ständig betriebsbereit sein. Lichttechnische Einrichtungen an Kraftfahrzeugen und Anhängern, auf die sich die Richtlinie 76/756/EWG des Rates vom 27. Juli 1976 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (ABl. EG Nr. L 262 S. 1), zuletzt geändert durch die Richtlinie 91/663/EWG der Kommission vom 10. Dezember 1991 (ABl. EG Nr. L 366 S. 17, ABl. EG 1992 Nr. L 172 S. 87) bezieht, müssen innerhalb der in dieser Richtlinie angegebenen Winkel und unter den dort genannten Anforderungen sichtbar sein.

    (6) In den Scheinwerfern und Leuchten dürfen nur die nach ihrer Bauart dafür bestimmten Lichtquellen verwendet werden.


    §50 Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht
    (1) Für die Beleuchtung der Fahrbahn darf nur weißes Licht verwendet werden.
    (5) Die Scheinwerfer müssen bei Dunkelheit die Fahrbahn so beleuchten (Fernlicht), daß die Beleuchtungsstärke in einer Entfernung von 100 m in der Längsachse des Fahrzeugs in Höhe der Scheinwerfermitten mindestens beträgt
    1. 0,25 lx bei Krafträdern mit einem Hubraum von nicht mehr als 100 cm3,
    2. 0,50 lx bei Krafträdern mit einem Hubraum über 100 cm3,
    3. 1,00 lx bei anderen Kraftfahrzeugen.


    (6) Paarweise verwendete Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht müssen so eingerichtet sein, daß sie nur gleichzeitig und nur gleichmäßig abgeblendet werden können. Die Blendung gilt als behoben (Abblendlicht), wenn die Beleuchtungsstärke in einer Entfernung von 25 m vor jedem einzelnen Scheinwerfer auf einer Ebene senkrecht zur Fahrbahn in Höhe der Scheinwerfermitte und darüber nicht mehr als 1 lx beträgt. Liegt der höchste Punkt der leuchtenden Fläche der Scheinwerfer (Absatz 3 Satz 2) mehr als 1200 mm über der Fahrbahn, so darf die Beleuchtungsstärke unter den gleichen Bedingungen oberhalb einer Höhe von 1000 mm 1 lx nicht übersteigen. Bei Scheinwerfern, deren Anbringungshöhe 1400 mm übersteigt, darf die Hell-Dunkel-Grenze 15 m vor dem Scheinwerfer nur halb so hoch liegen wie die Scheinwerfermitte. Bei Scheinwerfern für asymmetrisches Abblendlicht darf die 1-Lux-Grenze von dem der Scheinwerfermitte entsprechenden Punkt unter einem Winkel von 15° nach rechts ansteigen, sofern nicht in internationalen Vereinbarungen oder Rechtsakten nach § 21a etwas anderes bestimmt ist. Die Scheinwerfer müssen die Fahrbahn so beleuchten, daß die Beleuchtungsstärke in einer Entfernung von 25 m vor den Scheinwerfern senkrecht zum auffallenden Licht in 150 mm Höhe über der Fahrbahn mindestens die in Absatz 5 angegebenen Werte erreicht.


    Fundstelle
    BGBl.Nr. 267/1967 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 80/2002


    § 14. Scheinwerfer, Leuchten und Rückstrahler für Kraftwagen
    (1) Kraftwagen müssen vorne mit Scheinwerfern ausgerüstet sein,
    mit denen paarweise weißes Fernlicht und weißes Abblendlicht
    ausgestrahlt werden kann. Abblendlicht darf nur mit einem
    Scheinwerferpaar ausgestrahlt werden können.



    Ich bin nun seit fast 4 Jahren mit den besagten gelben H4-Glühlampen unterwegs. Abgesehen von einer etwas nervigen Kontrolle durch einen Polizei-Anwärter (Azubi) hat nie jemand was gesagt. Gerade jetzt im Winter gibt es bei Nebel, Schnee, und Regen nichts angenehmeres als Gelblicht! Ich hab`s im Sommer als auch im Winter Polo verbaut. Bis Februar 2009 konnte man die o.g. Glühlampen noch regulär bei VW bestellen, nun sind die Teile leider ersatzlos entfallen...



    LG

  • durch das kauderwelsch muss man sich erstmal durchbeissen. seh ich das richtig, dass dann gelbe NEBLER nicht explizit verboten sind?


    "No matter how new, the safest device in your car is you."
    (Highway Patrol, 1958)

  • Das siehst Du richtig! Gelbe Nebels sind nach wie vor erlaubt! :D
    Deshalb habe ich die ja auch dran ;) und in den Abblendscheinwerfern habe ich Osram Allwather drin. Die sind zwar nicht so gelb wie richtige französische H4 aber doch deutlich gelber als diese weißen. Und zugelassen! Außerdem find ich sie deutlich angenehmer. Nur leider stellt die Osram nicht mehr her :evil: Aber hier gibt's noch die Allyear von Bosch. Also quasi das Äquivalent zu den Osrams. Wer's wirkilch gelb haben will, der muss sich nach "Gold"-Lampen umschauen. Die Fa. Flösser stellt die noch her. Ansonsten gibt's noch welche von MTEC.
    Ach ja, was eigentlich noch für gelbes Licht spricht, ist die Tatsache, dass das menschliche Auge sein Sehmaximum im grün-gelben Bereich hat.
    Ein einfaches Beispiel: wenn in einer Präsentation ein grüner Laserpointer anstatt eines roten verwendet wird, dann kommt das dem Betrachter deutlich heller vor, obwohl beide die gleiche Leistung haben :D

  • moin,


    in meinen 2er polos hatte ich bilux, das war auch schon fast gelbes licht. schön old-school, aber bei regen die gefühlte lichtleistung einer halben kerze!


    mit gelbem nebellicht habe ich zumindest den besseren durchblick. bei richtiger suppe macht sich das deutlich bemerkbar. jetzt such ich was, wo mir weder der officer noch der tüver ans bein pinkeln kann. die beiden letzteren sind nicht nur "nicht gestattet", sondern man macht sich sogar strafbar und kann den versicherungsschutz verlieren. frag mich zwar warum, aber egal.


    abblendlicht möcht ich in weiss behalten, was immer "weiss" auch bedeutet. für meine begriffe ist xenon auch nicht mehr das weiss, was einstmals (zu zeiten des bilux lichts) festgelegt wurde.


    in diesem sinne..


    "No matter how new, the safest device in your car is you."
    (Highway Patrol, 1958)

  • Also die Allseason von Osram oder die Allyear von Bosch sind in D zugelassen! Obwohl sie gelbliches Licht haben. Nur eben nicht richtig gelb.
    Du kannst auch Ausschau halten nach Semigold-Lampen, die entsprechen eigentlich den Bosch oder Osram und sind meist STVZO-konform.
    Bei den Nebelscheinwerfern ist es nur wichtig, dass das Streuglas gelb ist (wenn Du gelbe Nebler haben willst). Die haben auch ein E-Prüfzeichen und sind nach der STVZO erlaubt. Was hingegen nicht erlaubt wäre, eine Kombination aus Nebler mit weißen Streugläsern und Gold-Lampen.
    Du hast übrigens recht mit den Xenons. Die ursprünglich Farbtemperatur wurden gesenkt von ca. 8000K auf nun 4000K-6000K. Das kommt einfach daher, da 8000K zwar per Definition die Frabe weiß ist, aber in der Dunkelhait der Mensch das eher als bläulich wahrnimmt, was vielen unangenehm war. Daher wurde der Gelbanteil in den Xenons erhöht.

  • [quote]Original von My-Own-Style-Driver


    Das gelbe Abblendlicht wurde 1936 während des 2.Weltkriegs zur Unterscheidung von Freund und Feind in Frankreich eingeführt. Gelb = Franzose, Weiss = Erschießen da Feind.


    Fing der nicht erst 1939 an? Den Punkt mit der geringeren (Eigen-)Blendung kann ich dagegen nachvollziehen. Auch soll das Bild bei gelb etwas kontrastreicher sein, was bei Nebel hilft.


    Gruß
    audi50gl

  • Zitat

    StVZO besagt, das zur Beleuchtung der Fahrbahn nur weißes Licht verwendet werden darf.


    humm
    in meinem Auto sind schon seit über 6 Jahren diese gelben H4-Glühbirnen drin, bis jetzt nie Probleme mit TÜV und Kontrollen.
    Naja,
    und mag sein, daß diese neuen Xenon-Teile dem Fahrer bessere Sicht verschaffen, aber dieses grelle Licht blendet doch schon mehr, als die "alten" Scheinwerfer... und wenn die dann noch falsch eingestellt haben, oder über diese Beulen, genannt "verkehrsberuhigenden Maßnahmen", holpern, oder sogar noch Fernlicht an haben, dann oje...

  • Zitat

    Original von kritzel


    soweit ich das verstanden habe, ist da von fern- und abblendlicht die rede. nebler dürfen eine gelbe streuscheibe haben. bei den älteren daimlern gab es mal gelbe reflektoren für die nebler..


    Zitat

    Original von kritzel
    ..aber dieses grelle Licht blendet doch schon mehr, als die "alten" Scheinwerfer..


    das wird den typ in seiner xenon kasperbude reichlich wenig interessieren. die disskusion gab es schon mal, als das h4 licht auf die strasse kam. dagegen finde ich xenon mal wirklich giftig.


    Zitat

    Original von kritzel
    ..und wenn die dann noch falsch eingestellt haben..


    da reichen auch h4 scheinwerfer. manche fahren durch die gegend, dass einem angst und bange wird. ein scheinwerfer in die baumkronen, den anderen direkt vors auto. 75 parkrempler an der front, die höhenverstellung funktioniert natürlich auch nicht mehr und rumjammern, dass das licht so schlecht ist. :rolleyes:


    "No matter how new, the safest device in your car is you."
    (Highway Patrol, 1958)



  • Das erklaert wiso die Wehrmacht so einfach und schnell nach Paris kam. Sie hatten drei Jahre Zeit um ihre Fahrzeuge mit gelben Leuchtmitteln aus zuruesten :rolleyes:


    Das kann doch nicht die wirkliche Begruendung seien? Hat Frankreich ein abkommen mit dem Feind gemacht, das dieser nur mit weissem Licht angreifen darf?:smash:


    Der Krieg begann uebrigens schon 1936 in Asien (Japan ueberfiel Kina).


    ps.
    mir ist klar das dieser thread aelter ist :uhoh:

  • Zitat

    Original von Wickie
    ..Der Krieg begann uebrigens schon 1936 in Asien (Japan ueberfiel Kina)..


    off topic, aber ich hoffe es handelt sich dabei um ironie! andernfalls: wo liegt denn bitte "kina"?


    "No matter how new, the safest device in your car is you."
    (Highway Patrol, 1958)