Kurzzeitkennzeichen

  • Tach
    kurze Frage: Kann ich ein Kurzzeitkennzeichen zum Beispiel in Hamburg beantragen, wenn mein Wohnsitz aber in Konstanz (Bodensee) ist? Oder müsste ich das in meinem Landkreis beantragen? Im Netz und in der SuFu hab ich leider nichts gefunden


    Gruß

  • Vielleicht hilft ja diese Seite... insbesondere der
    letzte Satz "... innerhalb Deutschland..."
    und die Möglichkeit es online zu bestellen, sowie etwas weiter unten
    die Rubrik "Häufige Fragen":
    Verkehrsamt Hamburg

    Polo 86c 2F Coupe, Fantasy, AAU, 5-Gang, Bj. 1993, Perlgrau Metallic, Drehzahlmesser, Schiebedach,
    Innen verstellbare Spiegel, Mittelkonsole, höhenverstellbarer Fahrersitz, grüne Verglasung

  • Dann zitiere ich mal von der Seite:


    Zitat

    Kurzzeitkennzeichen sind nicht ortsgebunden.
    Es darf also an einem Ort zugelassen werden und dann an einem evtl. abweichenden Standort des Fahrzeuges montiert werden.
    Mit einem Kurzzeitkennzeichen dürfen aber nur folgende Fahrten unternommen werden:
    * für Probefahrten
    * Überführung eines Fahrzeuges vom Kaufort zum Wohnort
    * Vorführtermin beim TÜV oder Dekra

    Polo 86c 2F Coupe, Fantasy, AAU, 5-Gang, Bj. 1993, Perlgrau Metallic, Drehzahlmesser, Schiebedach,
    Innen verstellbare Spiegel, Mittelkonsole, höhenverstellbarer Fahrersitz, grüne Verglasung

  • ok ich kram das Thema aus eine gewissen Anlass mal raus...


    Ich kenn das so mit dem KurzzeitKennzeichen (KK) , dass es für o.g. Gründe benutzt werden kann.


    Ich bekomme von der Versicherung die Deckungskartennr und besorge mir beim Verkerhsamt die Schilder.


    es gibt jetzt 2 Möglichkeiten.


    a.) nach Ablauf des Kennzeichens passiert mit dem Auto nichts. Stellt die Versicherung mir eine Rechnung für die Haftpflichtversicherung über den Zeitraum aus.


    b.) ich schliesse innerhalb von 4 Wochen nach Ablauf des Kennzeichens einen Vertrag bei der Versicherung, und die Gebühren vom KK fall nicht an.


    Kann das jemand bestätigen?


    Das heisst also wenn ich aus bestimmten Gründen 3x ein KK brauche ohne Versicherungsvertrag, zahle ich 3x Schilder, 3x Gebühr beim Amt und 3x Versicherungsgebühr wenn nach dem 3x innerhalb von 4 Wochen kein Vertrag entsteht...


    right?


    Gruß und danke
    Wolf

  • Ist so richtig!


    Das mit den 4 Wochen ist aber von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich. Bei der DEVK sind es nur 14Tage.


    PS:


    Hast du in einem gewissen Zeitraum mehrere KK auf einem Auto und schließt danach einen Vertrag ab, übernimmt die Versicherung nur die Kosten für ein KK.
    So war es bei mir im Herbst letzten Jahres. (War aber auch krampf weil ich erst mal Rechnung und Mahnung für alle bekommen habe. :uhoh:)

  • Hat jemand (gute) Erfahrung mit den Kurzzeitkennzeichen in der Bucht gemacht? Da bekommt man die Versicherungsnummer teils per E-Mail, oder sms... Kostet dann so um die 30,-€.

  • vllt für manchen hier interessant, fahrten zum TÜV und zur zulassungsstelle darf man mit den Kennzeichen machen, auf die der wagen zuletzt zugelassen war ...

    .:this ain't rocketscience! if you can't fix it with a hammer, you got an electrical problem:.

  • Zitat

    echt? oooh ... naja, hat niemand was gesagt


    eben! Solch ein Schmarrn.

    Zitat

    Auch dann brauchst du aber eine Versicherungsbestätigung, und die ist i.d.R. bei den normalen Versicherungen recht teuer wenn das Fahrzeug nicht anschließend bei denen Versichert wird.


    Wozu ist dann die Versicherungsnummer bei den Auktionen?


    Zitat

    vllt für manchen hier interessant, fahrten zum TÜV und zur zulassungsstelle darf man mit den Kennzeichen machen, auf die der wagen zuletzt zugelassen war ...


    Man darf mit KZK nur zur Zulassungsstelle fahren wo der Wagen zuletzt zugelassen war? Ja, nee ist klar...

  • Moin


    Ich kenne das auch so das man mit den Kennzeichen die das Auto zum Schluss hätte zur zulassungs stelle fahren darf und nach dem abmelden auch damit heim fahren. Muss beides nur std dem direkten weg sein . Bin So schon über 60 km gefahren....

  • http://www.verkehrslexikon.de/Texte/PflichtVers12.php


    Leider wird aber auch nicht genauer auf die Kennzeichen eingangen. Die Regelung gibts ja schon länger, nur werden ja seit kurzem die Kennzeichen nach der Abmeldung recht zeitnah wieder freigegeben.


    skibby: Ich glaub nicht jeder hat Lust ggf. im Winter 30km zur Zulassungsstelle zu fahren. Meist steht man ja aber auch nicht mit einem einzigen abgemeldeten Fahrzeug zu Hause. Interessanter ists da für die HU, da das Fahrzeug dann ja vor Ort sein muss.
    Rote Kennzeichen sind da sicherlich auch die "sicherere" Alternative, zumal man damit auch mal ne Probefahrt vor der HU machen kann.


    Emu: Die Versichungsnummer ist die Versicherungsbestätigung (bzw. enthält die Bestätigung im wesentlichen die Nummer)